Im Folgenden versuchen wir unseren Lesenden den Begriff „Ombudsstellen“ näher zu bringen, welcher auch mit der SGB VIII Reform an Bedeutung gewinnt.
Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe sind unabhängige Beratungs- und Beschwerdestellen für junge Menschen und ihre Familien. Bei Fragen oder Schwierigkeiten mit Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe informieren und beraten die Ombudsstellen die jungen Menschen und ihre Familien bei der Durchsetzung ihrer Rechte und Rechtsansprüche.
Oftmals sind die Ratsuchenden strukturell unterlegen und brauchen Unterstützung, weil ihnen das Wissen oder die Durchsetzungsfähigkeit fehlt, ihre Rechte und Ansprüche wahrzunehmen. Diese strukturelle Machtasymmetrie zwischen den Adressat:innen und den Einrichtungen, den Beratungsstellen sowie den Behörden der Kinder- und Jugendhilfe soll durch die Ombudsstellen ausgeglichen werden.
Wichtig ist, dass diese Anlaufstellen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien niederschwellig zu erreichen sind. Die Ombudsstelle dient den Ratsuchenden zunächst als Beratung über Rechte und Verfahren oder um sich eine Zweitmeinung einzuholen. Ob es in einem weiteren Schritt auch zu einer Vermittlung und Klärung des Konflikts kommt, liegt in den Händen der Ratsuchenden.
Die Ombudsstellen sind unabhängig von den jeweiligen Trägerinteressen und nicht weisungsgebunden. Gesetzlich verankert in der Kinder- und Jugendhilfe sind sie im § 9a SGB VIII.
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