Barrierefreie Webseite
Die Barrierefreiheits-Erklärung zeigt dir, welchen Stand die Webseite in Bezug auf Barrierefreiheit hat.
Was bedeutet barrierefreie Webseite genau?
Im Behindertengleichstellungsgesetz ist nicht nur die Barrierefreiheit für Gebäude und Orte festgehalten. Auch Informationstechnik muss barrierefrei sein (BGG, §12a Barrierefreie Informationstechnik). Das gilt für öffentliche Stellen des Bundes, der Länder und der Kommunen.
Die BITV 2.0-Verordnung gibt Standards vor, nach welchen Webseiten auf Barrierefreiheit geprüft werden. BITV heißt: Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz.
Demnach müssen die Inhalte folgende vier Kriterien erfüllen:
Wahrnehmbarkeit
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Bedienbarkeit
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Verständlichkeit
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Robustheit bedeutet, dass die Webseite mit Webbrowsern und assistiven |
Ihr könnt diese Punkte bei eurer eigenen Webseite prüfen. Einige Punkte davon kannst du als Anwender bearbeiten. In diesem JAm „Barrierefreiheit im Netz: Das könnt ihr tun“ findest du weitere Infos dazu.
Aber was heißt das konkret? – Barrierefreie Inhalte
Hier ein paar Beispiele:
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Alt: Neu: |
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Links alt, rechts neu:![]() |
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* Diese Punkte haben wir mit „erfüllt“ oder „eher erfüllt“ laut letzten BITV-Test vom 01.08.24 – 30.08.24 bestanden.
Daran müssen wir noch arbeiten – Nicht barrierefreie Inhalte
Wir sind bemüht die Webseite nach aktuellen Barrierefreiheits-Normen zu führen. Auf unserer E-Learingplattform werden von vielen verschiedenen Nutzer:innen Inhalte eingestellt werden und das auch gewünscht. Dadurch ist es zeit- und kostenaufwendig immer alle Inhalte barrierefrei zu halten. Oft ist das auch nicht komplett möglich.
Hier ein paar Beispiele:
- Häufig fehlen Text-Alternativen bei Bildern oder Elementen und müssen nachträglich noch eingefügt werden.
- Nicht alle Videos haben Untertitel oder Transkripte
- Es gibt dekorative Bilder, die keinen Zweck für Screenreader-Nutzer haben.
- Die Hauptnavigation erfolgt über ein Menü, aber es fehlen eine Sitemap und eine Hauptsuchfunktion auf der Hauptseite.
- Auf einigen Seiten fehlen untergeordnete Elemente bei übergeordneten Elementen. Dies kann Screenreader-Nutzer verwirren.
- Es gibt Elemente, die mehrfach dieselbe Kennung haben. Das macht es schwierig, sich auf der Seite zurechtzufinden.
- Der Screenreader deutet Absatzpausen an, obwohl oft kein weiterer Inhalt folgt.
- In Formularfeldern fehlt die Autocomplete-Funktion für Nutzernamen und Passwörter, und aktualisierte Inhalte werden nicht automatisch vom Screenreader ausgegeben.
- Der Fokus für Screenreader-Nutzende geht an einigen Stellen verloren.
- …
Zur Barrierefreiheits-Erklärung
Aber wenn man einmal drin ist, macht man schnell Fortschritte. Es gibt viele große Punkte, die man sehr einfach an Webseiten anpassen kann. Damit sind viele Barrieren schon gelöst. Aber es ist ein Prozess.
In fortlaufenden Barrierefreiheitstests werden solche (wie oben aufgeführte) Punkte und weitere auffällig und festgehalten. Diese Liste könnt ihr dann mit den Webentwicklern abarbeiten, einen erneuten Test machen lassen, Anpassungen machen und und und. Bis die Barrieren so klein wie möglich sind.
Barrrierefreiheits-Tests
Das haben wir bisher gemacht:
- Bei der Erstellung der Plattform wurden in einer Zukunftswerkstätte die Ideen und Belange vom Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund und Behindertenorganisationen miteinbezogen.
- Barrierefreiheitstest auf Grundlage der BITV und allgemeiner Zugänglichkeit mit Eye Able (Prozesse: Hauptnavigation der Seite; Interaktive Komponenten wie bspw. Formularfelder, Videoplayer etc.; Barrierefreiheitsfunktionen in der Anwendung): 04.12. – 20.12.23
- anschließende Anpassungen
- Usability-Test: Februar 24
- Barrierefreiheitsprüfung Prozess JAm erstellen mit Eye Able: 16.05. – 01.06.24
- anschließende Anpassungen (bisher ungeprüft)
- Barrierefreiheitsprüfung BITV-Test mit Eye Able ohne Prozess JAm erstellen: 01.08.24 – 30.08.24
- anschließende Anpassungen (bisher ungeprüft)