Hier entsteht ein Methodenkoffer zum Thema Wahlen
Schutzkonzepte in der Jugendarbeit
Warum ein Schutzkonzept?
Jugendarbeit als sicherer Ort:
Jugendarbeit soll Freiräume bieten, in denen sich junge Menschen selbstbestimmt ausprobieren können, während sie gleichzeitig vor Grenzverletzungen und Gewalt geschützt sind. Der Kinderschutz, das
Rechtliche Grundlage:
Für „Schutzkonzepte“ ausschlaggebend sind zwei Artikel im SGB VIII:
- § 79a Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe, S. 2
- § 74 Förderung der freien Jugendhilfe, Abs. 1 S. 1 Nr. 1
In beiden Artikeln ist nicht vom „Schutzkonzept“ die Rede, sondern von „Qualitätsmerkmalen für die Sicherung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und ihren Schutz vor Gewalt“
Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen („UBSKM-Gesetz“):
- Änderungen im § 79a Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe
- Gilt nun für alle Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe – also auch für die Jugendarbeit.
- Qualitätsmerkmale werden von jeweiligem Jugendamt festgelegt
Kinder und Jugendliche sind Träger unveräußerlicher Rechte auf Schutz, Förderung und Beteiligung. Kinderrechte sind Menschenrechte.
Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention:
(1) Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleich viel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.
UN-Kinderrechte für Kinder erklärt
Was ist ein Schutzkonzept?
Ein Schutzkonzept ist ein Zusammenspiel aus Analyse, strukturellen Veränderungen, Vereinbarungen sowie der Haltung und Kultur einer Organisation.
Schutzkonzepte helfen Organisationen und Einrichtungen des Bildungs-, Erziehungs-, Gesundheits- und Sozialsektors wie Kitas, Schulen, Sportvereine oder Arztpraxen, zu Orten zu werden, an denen Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt geschützt werden.
Sie vermindern das Risiko, dass sexuelle Gewalt in der Einrichtung oder Organisation verübt wird und tragen dazu bei, dass betroffene Kinder und Jugendliche von Fachkräften erkannt werden und Zugang zu Hilfe erhalten.
Es handelt sich nicht um eine einmalige Checkliste, sondern um einen langfristig angelegten Organisationsentwicklungsprozess zur Etablierung einer Kultur der Achtsamkeit.
Schutzkonzepte sollten:
- Möglichst partizipativ sein
- Geschützte Orte schaffen, Zugang zu Hilfe ermöglichen/verbessern
- Praxistauglich und funktional sein
- Balanciert zwischen Sicherheit und Freiraum sein
- Wichtig ist: jede Einrichtung/Verein/Verband ist anders und braucht andere Maßnahmen
Der Selbst-Check: Wo stehen wir?
Häufig gibt es in Einrichtungen schon bestimmte offizielle und ungeschriebene Schutzmaßnahmen, an anderen Stellen gibt es noch Lücken.
Hier gibt es einige Möglichkeiten die eigene Organisation/Einrichtung zu checken um ein erstes Gefühl für den eigenen Stand zu bekommen:
IPSE-Checkliste zur partizipativen Selbstevaluation
Welche Prävention braucht eine Organisation der Jugendarbeit?
BJR-Fragenkatalog für Leitungspersonen und Mitarbeiter:innen
Schritte zum Schutzkonzept
1. Einstieg:
Zunächst braucht es einen Auftrag bzw. Beschluss von der Leitung oder dem Vorstand, sodass die Unterstützung aus der Leitungsposition gegeben ist. Ein Schutzkonzept ist ein Prozess der Organisationsentwicklung, es braucht daher eine verantwortliche Arbeitsgruppe zur Steuerung der Schritte. Es empfiehlt sich zudem eine externe Beratung oder Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Zu Beginn der Erarbeitung des Schutzkonzeptes sollten die Teilnehmenden der Arbeitsgruppe ausreichendes Grund- und Fachwissen zu sexualisierter Gewalt und Prävention erhalten.
Weitere Informationen zum Einstieg findet man zum Beispiel im Schutzkonzepte Portal des BJR
2. Analyse
Um ein für die Organisation zugeschnittenes Schutzkonzept zu erarbeiten, braucht es zunächst eine individuelle Analyse der Schutz- und Risikofaktoren. In jeder Organisation bestehen bereits bestimmt Schutzmaßnahmen, aber auch Risikobereiche, in denen eine potentielle Gefahr größer ist. Diese Maßnahmen und Bereiche sollen in der Analyse erkannt werden. In der Analyse werden verschiedenen Strukturen der Organisation betrachtet. Dabei sollten möglichst viele Quellen und Perspektiven berücksichtigt werden. Insbesondere sollte dabei auf eine möglichst partizipative Vorgehensweise mit Einbezug der Perspektive von Kindern und Jugendlichen geachtet werden.
Perspektiven die für die Analyse betrachtet werden sollten:
- Blick auf die Organisation: Struktur, Kultur, Zuständigkeiten, Kommunikationswege
- Perspektive von Mitarbeiter:innen
- Perspektive von Kindern und Jugendlichen
- Strategien von Täter:innen („Täterbrille“)
- Aufarbeitung früherer Fälle
Die Analyse sollte in mehreren Schritten durchgeführt werden. Dabei gilt zu beachten, dass manche Risiken die erkannt werden durch Maßnahmen behoben werden können, es gibt jedoch auch Risiken die nicht leicht veränderbar sind. Es gibt eine Vielzahl an Methoden und Hilfen, die bei der Durchführung einer Analyse helfen können.
Hier findet man eine gute Auswahl an Weiterführender Literatur, Methoden und Fragebögen.
Die Bausteine eines Schutzkonzeptes
Jedes Schutzkonzept einer Organisation sieht anders aus. Je nach Art und Intensität der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen braucht es verschiedene Schutzmaßnahmen. Das Präventionskonzept des Bayerischen Jugendrings beschreibt acht Teilbereiche in welche sich Maßnahmen untergliedern lassen:
Bayerischer Jugendring, 2018
Beteiligungskultur:
Ein Schutzkonzept sollte möglichst partizipativ erarbeitet werden. Denn der Schutz von jungen Menschen gelingt am besten, wenn sie in die Erstellung des Schutzkonzeptes mit einbezogen werden. Konkret kann zum Beispiel anhand von passenden Methoden die Sicht von teilnehmenden Kindern und Jugendlichen bei der Gefährdungsanalyse erfragt werden.
Grenzachtende Organisationskultur:
Der Umgang untereinander in einer Organisation beruht häufig auf „ungeschriebenen Gesetzen“ die je nach Ausprägung Sicherheits- oder Risikofaktoren darstellen können. Klare Konzeptionen, Transparenz in Leitungsstrukturen und funktionierende Beschwerde- und Kontrollmaßnahmen können zu einer größeren fachlichen und persönlichen Sicherheit führen.
Offene Kommunikations- und Fehlerkultur:
Durch eine offene Kommunikations- und Fehlerkultur kann Raum geschaffen werden, in welchem Unsicherheiten und Probleme Angstfrei benannt und hinterfragt werden dürfen. Die eigene Arbeit immer wieder zu reflektieren verbessert die pädagogische Qualität und sorgt für eine fehlerfreundliche Atmosphäre, was sich auch auf die Kinder und Jugendlichen auswirkt.
Eindeutige Positionierung:
Die Grundhaltung einer Organisation, welche sich gegen (sexualisierte) Gewalt und für den Schutz der persönlichen Rechte von Kindern und Jugendlichen positioniert, sollte offen und transparent für und mit Kindern und Jugendlichen besprochen werden. Diese kann dann im Leitbild oder als Satzung formuliert werden. Die beschlossene Haltung sollte dann möglichst nach außen und innen kommuniziert werden um als Signal zu wirken.
Klare Regeln und Schutzvereinbarungen:
Dienen in erster Linie dem Schutz der persönlichen Rechte der Kinder, sind aber auch Handlungsorientierung für Mitarbeiter:innen, sowie Schutz vor Missverständnissen und falschem Verdacht. Diese Regeln sollten möglichst gemeinsam von Mitarbeitenden und Teilnehmer:innen erarbeitet werden. Dabei sollten Sie Alttagstauglich, plausibel für junge Menschen sein, sowie besonders risikoreiche Situationen thematisieren.
Information, Qualifizierung, Personalentwicklung:
Die Auseinandersetzung mit dem Thema Prävention sexualisierter Gewalt ist hilfreich um eine erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber Signalen von Kindern und Jugendlichen zu erhalten. Daher sollten alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen abhängig von Funktion, Aufgaben und Verantwortungsbereich, regelmäßig Informationen und Weiterbildungsmöglichkeiten erhalten. Zudem sollten bei Personalverfahren, wie Einstellung, Einarbeitung und Personalgesprächen Prävention sexualisierter Gewalt thematisiert werden.
Notfallplan:
Der Notfallplan soll vor zum einen die Gefahr von Übergriffen reduzieren als auch Sicherheit und klare Verantwortung unter den Verantwortlichen und Mitarbeitenden schaffen. Ein solcher Interventionsplan orientiert sich an den Strukturen vor Ort. Wichtig in einem solchen Plan sind auch ein Rehabilitationsverfahren für den Fall eines falschen Verdachts, sowie Bestimmungen für Dokumentation und Aufarbeitung möglicher Fälle.
Beschwerdemöglichkeiten:
Es sollte für alle Kinder und Jugendlichen sowie für Mitarbeitende in der Organisation niedrigschwellige, verbindliche und barrierefreie Beschwerdemöglichkeiten geben. Die Möglichkeiten müssen bekannt und gut erreichbar sein. Zudem sollte neben internen Beschwerdestellen eine externe Beschwerdemöglichkeit öffentlich und transparent zugänglich sein.
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