Allgemeine Infos zur Europawahl 2024
Wer darf wählen?
Du darfst u.a. wählen, wenn …
- du 16 Jahre oder älter bist,
- du einen deutschen Personlausweis/Reisepass oder einen Reisepass aus einem Land in der EU hast,
- du seit drei Monaten oder länger in Deutschland oder in einem der anderen EU-Staat wohnst.
Wie kann man wählen?
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind erhalten spätestens bis zum 19. Mai 2024 ihre Wahlbenachrichtigungskarte.
Mit dieser kannst du am 9. Juni 2024 wählen gehen oder rechtzeitig vorher Briefwahlunterlagen beantragen. Auf der Rückseite deiner Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, den du ausgefüllt zurücksenden kannst.
Wählen – per Brief oder im Wahlbüro
Du kannst, ohne Vorliegen eines besonderen Grundes deine Wahl als Briefwahl ausüben. Dazu musst du über den Vordruck auf der Rückseite deiner Wahlbenachrichtigung Briefwahlunterlagen beantragen. Diese werden dir dann kostenfrei zugeschickt. Dabei ist der Stimmzettel, den du ankreuzen darfst.
Wenn du am Sonntag, den 09. Juni lieber in dein örtliches Wahlbüro gehen möchtest, musst da an diesem Tag einfach deine Wahlbenachrichtigung und deinen Ausweis mitnehmen und dann kannst du dort bis 18:00 Uhr wählen. Der Ort deines Wahlbüros steht auf deiner Wahlbenachrichtigung.
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