Leopold Obermayer – Verfolgt als Homosexueller
Dr. Leopold Obermayer
Dr. Leopold Obermayer wurde am 10. Mai 1892 in Würzburg geboren und lebte als promovierter Jurist und Weinhändler in der Wolframstraße 1.
Obwohl er die Schweizer Staatsbürgerschaft besaß, schützte ihn diese nicht vor dem rassistischen und homophoben Verfolgungswahn des NS-Regimes: Weil er seine Homosexualität selbstbewusst lebte und im Oktober 1934 mutig gegen die illegale Überwachung seiner Post bei der Würzburger Staatspolizei protestierte, wurde er vom Gestapo-Leiter Josef Gerum persönlich zur Zielscheibe erklärt.

Nach einer Razzia in seiner Wohnung wurde Obermayer verhaftet und zwei Jahre lang unter Folter im Konzentrationslager Dachau festgehalten, ehe ihn das Landgericht Würzburg im Jahr 1936 in einem Schauprozess wegen Verstoßes gegen den Paragrafen 175 zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilte.
Nach Jahren der Haft in verschiedenen Zuchthäusern wurde er im Dezember 1942 in das Konzentrationslager Mauthausen deportiert, wo er am 22. Februar 1943 ermordet wurde.
Seit 2011 erinnert ein vom Würzburger Queer-Zentrum (WuF) gestifteter Stolperstein in der Wolframstraße 1 an seine Leidensgeschichte.
Verfolgung homosexueller Männer nach § 175
Die systematische Verfolgung homosexueller Menschen im Nationalsozialismus basierte auf der rassenhygienischen und patriarchalen Ideologie der Nationalsozialisten, wobei das Regime in Würzburg wie im gesamten Reich mit unerbittlicher Härte gegen jede Abweichung von der heteronormativen Norm vorging.
Schwule Männer galten den Nationalsozialisten als „Volksfeinde“, da sie die Geburtenrate gefährdeten und sich der geforderten „männlichen Leistungsfähigkeit“ entzogen.
Der NS-Staat verschärfte ab 1935 den § 175 massiv, weitete den Straftatbestand aus und machte selbst Küsse oder Berührungen zwischen Männern strafbar; bis 1945 wurden rund 50.000 Menschen nach § 175 verurteilt, zwischen 10.000 und 15.000 Männer wurden in Konzentrationslager deportiert und mussten dort den „Rosa Winkel“ tragen.
Verfolgung anderer queerer Menschen
Lesbische Frauen wurden nicht systematisch über den § 175 erfasst, galten aber als „asozial“ und wurden unter Vorwänden wie „Unzucht“ überwacht und schikaniert.
Ihre Verfolgung ist noch nicht so anerkannt und erforscht, wie die der Männer.
Andere queere Menschen, die sich der binären Geschlechterzuteilung widersetzten, wie z.B. Ilse Trotzke aus Würzburg, wurden auch verfolgt und in Konzentrationslager gebracht.
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