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Familie Heumann – Zerstörung einer Würzburger Familie

Familie Heumann

Vor dem Haus Am Pleidenturm 6 in Würzburg erinnern sieben Stolpersteine an Wilhelmine Heumann und ihre sechs Kinder. Sie gehörten zur Minderheit der Sinti und wurden während der nationalsozialistischen Herrschaft aus rassistischen Gründen verfolgt.

Im März 1944 verschleppten die Nationalsozialisten die gesamte Familie nach Auschwitz-Birkenau. Keines der sieben Familienmitglieder überlebte.

Die Wohnung am Pleidenturm 6 war Teil eines größeren familiären Umfelds. Auf demselben Stockwerk lebte auch Wilhelmines Schwester Elisabeth Winterstein, geborene Hilbert. Die Familien Heumann, Hilbert und Winterstein waren miteinander verwandt und gehörten zu den Würzburger Familien, die besonders schwer von der nationalsozialistischen Verfolgung der Sinti und Roma betroffen waren.

Wilhelmine Heumann und ihre sechs Kinder

Wilhelmine Heumann, geborene Hilbert, wurde am 13. Dezember 1915 geboren. Ihr Vater Konrad Hilbert arbeitete als Scherenschleifer und Schirmmacher. Wilhelmine war mit dem aus der Oberpfalz stammenden Schmied Josef Heumann, geboren 1907, verheiratet. Das Paar hatte sechs Kinder, die zwischen 1934 und 1940 geboren wurden.

Josef Heumann war bereits um 1941 verstorben. Als die Nationalsozialisten seine Familie im März 1944 abholten, war Wilhelmine 28 Jahre alt und musste allein für ihre sechs Kinder sorgen. Die Kinder waren zu diesem Zeitpunkt zwischen drei und neun Jahre alt:

Name Geburtsjahr Alter bei Deportation
Wilhelmine Heumann, geb. Hilbert 1915 28 Jahre
Anneliese Heumann 1934 9 Jahre
Eliesabeth Heumann 1936 7 Jahre
Walter Heumann 1937 6 Jahre
Helmuth Heumann 1938 5 Jahre
Hildegard Heumann 1939 4 Jahre
Rudolf-Michael Heumann 1940 3 Jahre
 

Die Familie Hilbert – weitere Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung

Die Verfolgung traf nicht nur Wilhelmine und ihre Kinder, sondern auch weitere Angehörige ihrer Herkunftsfamilie.

Ihr Bruder Anton Hilbert, geboren 1899, kam bereits 1939 im Konzentrationslager Oranienburg ums Leben. Ein weiterer Bruder, Nikolaus Hilbert, geboren 1901, wurde wegen seiner kommunistischen Überzeugungen von den Nationalsozialisten verfolgt. Er wurde 1942 in der NS-Tötungsanstalt Schloss Hartheim bei Alkoven in Österreich ermordet.

Wilhelmines Schwester Elisabeth Winterstein, geboren 1902, wohnte mit ihrer Familie auf demselben Stockwerk am Pleidenturm 6.

Diese Familiengeschichte verdeutlicht, wie unterschiedlich die nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen begründet wurden und wie eng sie miteinander verbunden waren. Angehörige der Familie Hilbert wurden sowohl wegen ihrer politischen Haltung als auch aufgrund der rassistischen Verfolgung der Sinti und Roma Opfer des NS-Regimes.

Die Stolpersteine am Pleidenturm erinnern damit an einen Teil einer weit größeren Familiengeschichte, die von Ausgrenzung, Verhaftungen, Deportationen und Ermordungen geprägt war.

Die nationalsozialistische Verfolgung der Sinti und Roma

Die Familie Heumann zählte zu den Sinti, einer seit Jahrhunderten insbesondere in Mittel- und Westeuropa lebenden Gruppe innerhalb der europäischen Minderheit der Roma.

Die Nationalsozialisten bezeichneten Sinti und Roma mit dem diskriminierenden Begriff „Zigeuner“ und verwendeten rassistische Kategorien wie „Zigeunermischlinge“. Sie unterwarfen die Menschen einer systematischen Erfassung, schränkten ihre Bewegungsfreiheit ein und ordneten sie häufig den stigmatisierenden Kategorien der „Asozialen“ und „Arbeitsscheuen“ zu.

In der Gestapoakte von Wilhelmines Vater Konrad Hilbert wurde seine Tochter als „Zigeunermischling“ bezeichnet. Diese Einordnung beruhte auf der nationalsozialistischen Rassenideologie und sagt nichts Verlässliches über die Selbstidentifikation der Familie aus.

Mit dem sogenannten Auschwitz-Erlass vom 16. Dezember 1942 ordnete Heinrich Himmler die Deportation der im Deutschen Reich verbliebenen Sinti und Roma nach Auschwitz an. Der Erlass bildete eine wesentliche Grundlage für die folgenden massenhaften Verschleppungen in das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau.

Die Verfolgung war Teil des nationalsozialistischen Völkermords an den Sinti und Roma, dem mehrere Hunderttausend Menschen zum Opfer fielen.

15. März 1944 – die Verhaftung am Pleidenturm 6

Am 15. März 1944 erschienen die nationalsozialistischen Behörden in der Wohnung der Familie Heumann am Pleidenturm 6.

Wilhelmine Heumann wurde gemeinsam mit ihren sechs Kindern abgeholt. Die neunjährige Anneliese, die siebenjährige Eliesabeth, der sechsjährige Walter, der fünfjährige Helmuth, die vierjährige Hildegard und der erst dreijährige Rudolf-Michael mussten ihr Zuhause verlassen.

Die Familie wurde zusammen mit weiteren Angehörigen, darunter Verwandte aus Heidingsfeld, auf dem Hof des Würzburger Polizeipräsidiums in der Ottostraße zusammengetrieben.

Die Verhaftungen waren keine spontane Maßnahme. Ihnen war ein Befehl des Reichskriminalpolizeiamtes (RKPA) in Berlin vorausgegangen. Die betroffenen Menschen waren bereits zuvor namentlich erfasst worden.

In den überlieferten Unterlagen heißt es:

„Auf den vom RKPA für die Durchführung der Aktion übersandten Formularen waren die in Frage kommenden Zigeunermischlinge – darunter auch aus Würzburg – bereits namhaft gemacht. Die Vordrucke mussten noch […] ergänzt sowie mit dem Fingerabdruck der betreffenden Person versehen werden.“

Die Formulierung verdeutlicht die bürokratische Vorbereitung der Deportationen. Die Namen der Betroffenen waren bereits bekannt, die erforderlichen Unterlagen vorbereitet. Selbst die Erfassung der Fingerabdrücke war Teil des organisierten Verfolgungsapparats.

Für Wilhelmine und ihre Kinder bedeutete dieser Tag den endgültigen Verlust ihres bisherigen Lebens. Sie wurden aus ihrer Wohnung gerissen, von der Polizei festgehalten und auf die Deportation vorbereitet.

16. März 1944 – Deportation vom Würzburger Bahnhof

Am folgenden Tag, dem 16. März 1944, wurden Wilhelmine Heumann und ihre sechs Kinder gemeinsam mit weiteren Angehörigen vom Würzburger Bahnhof nach Auschwitz deportiert.

Der Historiker Roland Flade beschreibt in seinem Artikel Sechs Würzburger Kinder in der Hölle den Ablauf dieser Deportationsaktion. Die Verhafteten wurden mit Polizeifahrzeugen zum Bahnhof gebracht und mussten dort in bereitstehende Eisenbahnwaggons steigen.

Für die Durchführung war unter anderem der Würzburger Kriminalbeamte Christian Blüm verantwortlich. Er war als sogenannter „Zigeuner-Referent“ an der Organisation der Verfolgung und Deportation der Würzburger Sinti und Roma beteiligt.

Nach dem Krieg erinnerte er sich in seinem Spruchkammerverfahren an die Abfahrt des Zuges:

„Ich hatte viel zu tun, es war ein beschleunigter Zug, welcher um 11.04 oder 11.05 Uhr abging und bis zu diesem Zeitpunkt mussten die Personen verfrachtet sein.“

Blüm berichtete außerdem, dass er kontrolliert habe, ob alle Deportierten im Zug untergebracht waren und die Fenster wegen der Kleinkinder geschlossen blieben.

Die Aussage verdeutlicht die bürokratische Routine, mit der die Verschleppung ganzer Familien organisiert wurde. Auch Säuglinge und Kleinkinder wurden ohne Rücksicht auf ihr Alter oder ihren Gesundheitszustand deportiert.

Für die Familie Heumann begann eine siebentägige Reise in das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau.

23. März 1944 – Ankunft in Auschwitz-Birkenau

Am 23. März 1944 erreichten Wilhelmine Heumann und ihre sechs Kinder Auschwitz-Birkenau.

Die Familie wurde in das von der SS als „Zigeunerfamilienlager“ bezeichnete Lager B II e eingewiesen. Dort waren Tausende Sinti und Roma unter unmenschlichen Bedingungen inhaftiert.

Bei ihrer Registrierung erhielten die Familienmitglieder Häftlingsnummern, die ihnen eintätowiert wurden. Für die Familie Heumann sind folgende Nummern überliefert:

  • Wilhelmine Heumann – Z 10052
  • Anneliese Heumann – Z 10053
  • Eliesabeth Heumann – Z 10054
  • Hildegard Heumann – Z 10055
  • Walter Heumann – Z 9353
  • Helmuth Heumann – Z 9354
  • Rudolf-Michael Heumann – Z 9355

Die Nummern zeigen, dass Wilhelmine und ihre drei Töchter getrennt von den drei Söhnen registriert wurden. Während die Mutter und die Mädchen aufeinanderfolgende Nummern erhielten, wurden die Jungen in einer anderen Nummernreihe erfasst.

Die unterschiedlichen Nummernreihen spiegeln die geschlechtsspezifische Registrierung der Häftlinge wider. Sie belegen jedoch nicht für sich genommen, ob die Familienmitglieder anschließend in unterschiedlichen Baracken untergebracht wurden.

Das Leben im sogenannten „Zigeunerfamilienlager“

Die Lebensbedingungen in Auschwitz-Birkenau waren insbesondere für Kinder katastrophal.

Die Gefangenen wurden in völlig überfüllten Baracken untergebracht. Es fehlte an Nahrung, sauberem Wasser, ausreichender Kleidung und medizinischer Versorgung. Krankheiten und Seuchen breiteten sich rasch aus. Die SS setzte die Gefangenen fortwährender Gewalt und Demütigung aus.

Roland Flade zitiert in seinem Artikel die Erinnerung einer Überlebenden, die die Unterbringung im Lager beschrieb:

„Die Baracken hatten keine Fenster, sondern nur Lüftungsklappen. Der Fußboden war aus Lehm. In einer Baracke, die vielleicht für 200 Menschen Platz gehabt hätte, waren oft 800 und mehr untergebracht.“

Die Überlebende erinnerte sich außerdem:

„Die Menschen saßen reglos in diesen Buchsen und haben uns nur angestarrt. Ich habe gedacht ich träume, ich bin in der Hölle.“

Besonders erschütternd sind die Berichte über die Situation der Kinder.

Der tschechische Häftlingsarzt František Janouch, der im sogenannten „Zigeunerlager“ als Kinderarzt eingesetzt wurde, schilderte nach dem Krieg, dass verzweifelte Mütter ihre schwer kranken Kinder in die Krankenbaracken brachten. Viele sahen ihre Kinder nicht lebend wieder.

Nach seinen Erinnerungen starben dort täglich zehn bis fünfzehn Jungen und Mädchen.

Die Ermordung von Wilhelmine Heumann und ihren Kindern

Keines der sieben Mitglieder der Familie Heumann überlebte Auschwitz.

Wilhelmine Heumann wurde mit hoher Wahrscheinlichkeit bald nach ihrer Ankunft im März 1944 ermordet oder starb infolge der unmenschlichen Lagerbedingungen.

Auch ihre sechs Kinder starben vermutlich kurze Zeit nach der Einlieferung. Für die neunjährige Anneliese, die siebenjährige Eliesabeth, den sechsjährigen Walter, den fünfjährigen Helmuth, die vierjährige Hildegard und den dreijährigen Rudolf-Michael sind keine gesicherten individuellen Todesdaten überliefert.

Ob die einzelnen Familienmitglieder unmittelbar ermordet wurden oder an Hunger, Krankheiten und den Folgen der Lagerhaft starben, lässt sich nicht eindeutig feststellen. Ihr Tod war in jedem Fall Folge der nationalsozialistischen Verfolgungs- und Vernichtungspolitik.

Das Schicksal anderer Würzburger Kinder in Auschwitz

Wie tödlich die Bedingungen im Lager waren, zeigt auch das Schicksal weiterer Kinder aus Würzburger Sinti-Familien, das Roland Flade in seinem Artikel Sechs Würzburger Kinder in der Hölle ausführlich beschreibt.

Der erst sechs Monate alte Waldemar Winterstein lag wegen einer Lungenentzündung in der Würzburger Universitäts-Kinderklinik, als seine Familie deportiert werden sollte. Obwohl er schwer krank war, wurde er aus dem Krankenhaus geholt und mit seiner Familie nach Auschwitz verschleppt.

Nach dem Krieg behauptete der verantwortliche Kriminalbeamte Christian Blüm, das Kind sei nach ärztlicher Einschätzung transportfähig gewesen. Eleonore Winterstein widersprach dieser Darstellung. Nach ihrer Aussage hatte der Direktor der Kinderklinik, Professor Rietschel, die Entlassung des Säuglings abgelehnt.

Am 24. April 1944 starb Waldemar in Auschwitz. Er war erst sechs Monate alt.

Auch die dreijährige Sieglinde Winterstein starb am 11. April 1944. Die erst 15 Monate alte Gisela Winterstein überlebte das Lager ebenfalls nicht. Ihr Todestag war der 14. Juni 1944.

Die 20-jährige Anneliese Winterstein verlor in Auschwitz ihre beiden kleinen Söhne. Als sie anschließend für das Lagerbordell der SS bestimmt werden sollte, nahm sie sich am 12. Juni 1944 am elektrischen Lagerzaun das Leben.

Die Stolpersteine – sieben Namen gegen das Vergessen

Die sieben Steine für die Familie Heumann machen das Ausmaß der Verfolgung besonders deutlich. Hier wird nicht nur an eine einzelne Person erinnert, sondern an eine Mutter und ihre sechs Kinder, die gemeinsam aus ihrer Wohnung abgeholt und nach Auschwitz verschleppt wurden.

Anneliese, Eliesabeth, Walter, Helmuth, Hildegard und Rudolf-Michael waren Kinder, die in Würzburg aufwuchsen und deren Leben im Alter zwischen drei und neun Jahren gewaltsam beendet wurde.

Porajmos – der Völkermord an Sinti und Roma

Der nationalsozialistische Völkermord an den europäischen Sinti und Roma wird häufig als Porajmos bezeichnet. Der Begriff stammt aus dem Romanes und bedeutet sinngemäß „das Verschlingen“. Andere Bezeichnungen sind Samudaripen, was „Massenmord“ bedeutet, oder Kali Trash, die „schwarze Angst“. Nicht alle Angehörigen der Minderheit verwenden dieselbe Bezeichnung.

Die nationalsozialistische Vernichtungspolitik bildete den gewaltsamen Höhepunkt einer jahrhundertelangen Geschichte der Ausgrenzung und Diskriminierung. Die Nationalsozialisten betrachteten Sinti und Roma aufgrund ihrer rassistischen Ideologie als minderwertig und verfolgten sie systematisch.

Unter der diskriminierenden Fremdbezeichnung „Zigeuner“ fassten die Behörden unterschiedliche Bevölkerungsgruppen zusammen. Dazu gehörten deutsche Sinti, Roma aus anderen Teilen Europas und weitere Gruppen. Auch Jenische wurden teilweise unter dieser Bezeichnung erfasst und verfolgt, obwohl sie eine eigenständige Bevölkerungsgruppe bilden.

Die genaue Zahl der Opfer des Völkermords ist bis heute nicht bekannt. Die Schätzungen reichen bis zu einer Million ermordeter Menschen. Für die deutschen Sinti bedeutete die nationalsozialistische Vernichtungspolitik den Verlust eines großen Teils ihrer Gemeinschaften und Familien.

Ausgrenzung und Entrechtung in Würzburg

Schon vor 1933 waren Sinti und Roma in Deutschland mit gesellschaftlichen Vorurteilen, polizeilicher Kontrolle und staatlicher Diskriminierung konfrontiert. Die Nationalsozialisten verschärften diese Maßnahmen und machten die rassistische Verfolgung zu einem Bestandteil ihrer Politik.

Auch in Würzburg wurden Sinti zunehmend ausgegrenzt und ihrer Rechte beraubt. Die Behörden erfassten Menschen aufgrund ihrer zugeschriebenen Herkunft, kontrollierten ihre Lebensverhältnisse und schränkten ihre Bewegungsfreiheit ein. Mit der nationalsozialistischen Rassenpolitik wurden Sinti und Roma schließlich zu Opfern staatlich organisierter Zwangsmaßnahmen.

Die Verfolgung betraf Menschen, die seit Generationen in Würzburg und der Region lebten. Sie waren Teil der Stadtgesellschaft, hatten hier ihre Familien, ihren Alltag und ihre sozialen Beziehungen. Die nationalsozialistische Politik zielte darauf ab, sie aus dieser Gesellschaft auszuschließen und schließlich zu vernichten.

Deportation nach Auschwitz – die Würzburger Familien Winterstein, Heumann und Hilbert

Einen entscheidenden Schritt zur systematischen Vernichtung bildeten die Deportationen in die Konzentrations- und Vernichtungslager. Besonders das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau wurde zum zentralen Ort des Völkermords an den Sinti und Roma.

Im sogenannten „Zigeunerfamilienlager“ in Auschwitz-Birkenau wurden ganze Familien unter katastrophalen Bedingungen gefangen gehalten. Hunger, Krankheiten, Misshandlungen und medizinische Experimente bestimmten den Alltag. Tausende Menschen starben an den Haftbedingungen oder wurden gezielt ermordet.

Unter den Deportierten befanden sich auch mindestens 30 namentlich bekannte Sinti aus Würzburg. Die meisten gehörten den Familien Winterstein, Heumann und Hilbert an. Unter ihnen waren 14 Kinder.

Nur von vier erwachsenen Angehörigen dieser Gruppe ist bekannt, dass sie die Lagerhaft überlebten. Diese Zahlen verdeutlichen, wie umfassend die nationalsozialistische Vernichtungspolitik ganze Familien und ihre Lebenszusammenhänge zerstörte.

Zwangssterilisationen und Zwangsabtreibungen in Würzburg

Die Verfolgung der Sinti und Roma beschränkte sich nicht auf Deportationen und Konzentrationslager. Auch medizinische Einrichtungen waren an den nationalsozialistischen Verbrechen beteiligt.

An der Würzburger Universitätsklinik mussten sich Sinti Zwangssterilisationen und Zwangsabtreibungen unterziehen. Diese Eingriffe waren Teil der rassistischen Bevölkerungspolitik der Nationalsozialisten. Den Betroffenen wurde teilweise in Aussicht gestellt, durch eine Sterilisation einer Deportation entgehen zu können.

Damit wurden Menschen vor eine grausame Entscheidung gestellt, die tatsächlich keine freie Wahl darstellte. Die Eingriffe verletzten ihre körperliche Selbstbestimmung und sollten verhindern, dass Angehörige der verfolgten Minderheit Kinder bekommen konnten.

Die Beteiligung der Würzburger Universitätsmedizin zeigt, dass die nationalsozialistische Verfolgung nicht allein von Polizei und SS getragen wurde. Auch Ärzte und medizinische Einrichtungen waren an der Umsetzung der rassistischen Politik beteiligt.

Späte Anerkennung des Völkermords

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs bedeutete die Befreiung vom Nationalsozialismus für viele überlebende Sinti und Roma keineswegs das Ende ihrer Diskriminierung.

Während sich die bundesdeutsche Gesellschaft allmählich mit den nationalsozialistischen Verbrechen auseinandersetzte, blieb der Völkermord an den Sinti und Roma lange weitgehend unbeachtet. Über Jahrzehnte wurde ihre Verfolgung von Behörden und Gerichten nicht als rassistisch motiviertes Unrecht anerkannt.

Stattdessen übernahmen staatliche Stellen teilweise die diskriminierenden Vorstellungen der nationalsozialistischen Verfolger. Die Maßnahmen gegen Sinti und Roma wurden nachträglich als angeblich kriminalpolizeilich begründete Eingriffe dargestellt. Diese Sichtweise erschwerte den Überlebenden die Anerkennung ihres Leids und die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen.

Erst durch das jahrzehntelange Engagement von Überlebenden und Bürgerrechtsorganisationen setzte sich eine grundlegende Neubewertung durch. Am 17. März 1982 erkannte Bundeskanzler Helmut Schmidt den nationalsozialistischen Völkermord an den Sinti und Roma offiziell als rassistisch motiviert an.

Die späte Anerkennung zeigt, wie lange antiziganistische Vorurteile auch nach 1945 in der deutschen Gesellschaft und in staatlichen Institutionen fortwirkten.

Porajmos – der Völkermord an Sinti und Roma

Der nationalsozialistische Völkermord an den europäischen Sinti und Roma wird häufig als Porajmos bezeichnet. Der Begriff stammt aus dem Romanes und bedeutet sinngemäß „das Verschlingen“. Andere Bezeichnungen sind Samudaripen, was „Massenmord“ bedeutet, oder Kali Trash, die „schwarze Angst“. Nicht alle Angehörigen der Minderheit verwenden dieselbe Bezeichnung.

Die nationalsozialistische Vernichtungspolitik bildete den gewaltsamen Höhepunkt einer jahrhundertelangen Geschichte der Ausgrenzung und Diskriminierung. Die Nationalsozialisten betrachteten Sinti und Roma aufgrund ihrer rassistischen Ideologie als minderwertig und verfolgten sie systematisch.

Unter der diskriminierenden Fremdbezeichnung „Zigeuner“ fassten die Behörden unterschiedliche Bevölkerungsgruppen zusammen. Dazu gehörten deutsche Sinti, Roma aus anderen Teilen Europas und weitere Gruppen. Auch Jenische wurden teilweise unter dieser Bezeichnung erfasst und verfolgt, obwohl sie eine eigenständige Bevölkerungsgruppe bilden.

Die genaue Zahl der Opfer des Völkermords ist bis heute nicht bekannt. Die Schätzungen reichen bis zu einer Million ermordeter Menschen. Für die deutschen Sinti bedeutete die nationalsozialistische Vernichtungspolitik den Verlust eines großen Teils ihrer Gemeinschaften und Familien.

Ausgrenzung und Entrechtung in Würzburg

Schon vor 1933 waren Sinti und Roma in Deutschland mit gesellschaftlichen Vorurteilen, polizeilicher Kontrolle und staatlicher Diskriminierung konfrontiert. Die Nationalsozialisten verschärften diese Maßnahmen und machten die rassistische Verfolgung zu einem Bestandteil ihrer Politik.

Auch in Würzburg wurden Sinti zunehmend ausgegrenzt und ihrer Rechte beraubt. Die Behörden erfassten Menschen aufgrund ihrer zugeschriebenen Herkunft, kontrollierten ihre Lebensverhältnisse und schränkten ihre Bewegungsfreiheit ein. Mit der nationalsozialistischen Rassenpolitik wurden Sinti und Roma schließlich zu Opfern staatlich organisierter Zwangsmaßnahmen.

Die Verfolgung betraf Menschen, die seit Generationen in Würzburg und der Region lebten. Sie waren Teil der Stadtgesellschaft, hatten hier ihre Familien, ihren Alltag und ihre sozialen Beziehungen. Die nationalsozialistische Politik zielte darauf ab, sie aus dieser Gesellschaft auszuschließen und schließlich zu vernichten.

Deportation nach Auschwitz

Einen entscheidenden Schritt zur systematischen Vernichtung bildeten die Deportationen in die Konzentrations- und Vernichtungslager. Besonders das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau wurde zum zentralen Ort des Völkermords an den Sinti und Roma.

Im sogenannten „Zigeunerfamilienlager“ in Auschwitz-Birkenau wurden ganze Familien unter katastrophalen Bedingungen gefangen gehalten. Hunger, Krankheiten, Misshandlungen und medizinische Experimente bestimmten den Alltag. Tausende Menschen starben an den Haftbedingungen oder wurden gezielt ermordet.

Unter den Deportierten befanden sich auch mindestens 30 namentlich bekannte Sinti aus Würzburg. Die meisten gehörten den Familien Winterstein, Heumann und Hilbert an. Unter ihnen waren 14 Kinder.

Nur von vier erwachsenen Angehörigen dieser Gruppe ist bekannt, dass sie die Lagerhaft überlebten. Diese Zahlen verdeutlichen, wie umfassend die nationalsozialistische Vernichtungspolitik ganze Familien und ihre Lebenszusammenhänge zerstörte.

Zwangssterilisationen und Zwangsabtreibungen in Würzburg

Die Verfolgung der Sinti und Roma beschränkte sich nicht auf Deportationen und Konzentrationslager. Auch medizinische Einrichtungen waren an den nationalsozialistischen Verbrechen beteiligt.

An der Würzburger Universitätsklinik mussten sich Sinti Zwangssterilisationen und Zwangsabtreibungen unterziehen. Diese Eingriffe waren Teil der rassistischen Bevölkerungspolitik der Nationalsozialisten. Den Betroffenen wurde teilweise in Aussicht gestellt, durch eine Sterilisation einer Deportation entgehen zu können.

Damit wurden Menschen vor eine grausame Entscheidung gestellt, die tatsächlich keine freie Wahl darstellte. Die Eingriffe verletzten ihre körperliche Selbstbestimmung und sollten verhindern, dass Angehörige der verfolgten Minderheit Kinder bekommen konnten.

Die Beteiligung der Würzburger Universitätsmedizin zeigt, dass die nationalsozialistische Verfolgung nicht allein von Polizei und SS getragen wurde. Auch Ärzte und medizinische Einrichtungen waren an der Umsetzung der rassistischen Politik beteiligt.

Späte Anerkennung des Völkermords

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs bedeutete die Befreiung vom Nationalsozialismus für viele überlebende Sinti und Roma keineswegs das Ende ihrer Diskriminierung.

Während sich die bundesdeutsche Gesellschaft allmählich mit den nationalsozialistischen Verbrechen auseinandersetzte, blieb der Völkermord an den Sinti und Roma lange weitgehend unbeachtet. Über Jahrzehnte wurde ihre Verfolgung von Behörden und Gerichten nicht als rassistisch motiviertes Unrecht anerkannt.

Stattdessen übernahmen staatliche Stellen teilweise die diskriminierenden Vorstellungen der nationalsozialistischen Verfolger. Die Maßnahmen gegen Sinti und Roma wurden nachträglich als angeblich kriminalpolizeilich begründete Eingriffe dargestellt. Diese Sichtweise erschwerte den Überlebenden die Anerkennung ihres Leids und die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen.

Erst durch das jahrzehntelange Engagement von Überlebenden und Bürgerrechtsorganisationen setzte sich eine grundlegende Neubewertung durch. Am 17. März 1982 erkannte Bundeskanzler Helmut Schmidt den nationalsozialistischen Völkermord an den Sinti und Roma offiziell als rassistisch motiviert an.

Die späte Anerkennung zeigt, wie lange antiziganistische Vorurteile auch nach 1945 in der deutschen Gesellschaft und in staatlichen Institutionen fortwirkten.

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