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Franz Hermann Rohrer – Verfolgt als Homosexueller

Franz Hermann Rohrer

Franz Hermann Rohrer wurde am 13. Oktober 1903 in Würzburg geboren. Sein Leben steht beispielhaft für die systematische Verfolgung homosexueller Männer im Nationalsozialismus.

Aufgrund sexueller Kontakte zu Männern wurde er 1939 verhaftet und zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Nach Verbüßung seiner Strafe kam er nicht frei, sondern wurde in „Vorbeugungshaft“ genommen und in das Konzentrationslager Dachau verschleppt. Dort starb er am 9. April 1941.

Portrait-Foto von Hans Hermann Rohrer

Kindheit und Berufsleben in Würzburg

Rohrer war der Sohn von Franziska Rohrer und dem Flaschenbierhändler Adam Rohrer. Er besuchte in Würzburg acht Jahre die Volksschule und anschließend drei Jahre die Berufsfortbildungsschule. Nach einer Lehre arbeitete er für verschiedene Würzburger Unternehmen.

Nach einer Phase der Arbeitslosigkeit wurde Rohrer 1933 als Buchhalter bei Max Schäfer eingestellt. Dort war er fünf Jahre beschäftigt und hatte nach Aussage seines Arbeitgebers einen Vertrauensposten inne. Später wechselte er zur Firma Ankenbauer und Sohn.

Seit dem 1. Mai 1933 war Rohrer Mitglied der NSDAP. Vor 1933 war er nach eigenen Angaben politisch nicht organisiert.

Engagement in der Constantia

Neben seiner beruflichen Tätigkeit engagierte sich Rohrer im katholisch-kaufmännischen Männerverein Constantia und leitete dort die Jugendabteilung. Offenbar war er bei den Jugendlichen sehr beliebt. Nach seiner späteren Entlassung als Jugendleiter baten Mitglieder der Jugendgruppe darum, ihn wieder einzusetzen. Der geistliche Präses des Vereins lehnte dies jedoch ohne nähere Begründung ab.

Auch im Freundes- und Kollegenkreis galt Rohrer als großzügig. Er lud Bekannte zu Autofahrten und Theaterbesuchen ein und bezahlte ihnen sogar Reisen der NS-Freizeitorganisation „Kraft durch Freude“. Gegenüber der Gestapo berichtete einer seiner Bekannten, Rohrer habe erklärt, dass er nicht heiraten werde und sein Geld deshalb ausgeben wolle. Aufgrund eines Herzleidens rechnete Rohrer offenbar selbst damit, nicht alt zu werden.

Zwei Briefe führen zur Verhaftung

Ende 1938 kam es offenbar zu Meinungsverschiedenheiten mit seinem früheren Arbeitgeber Max Schäfer. Dieser übergab der Deutschen Arbeitsfront zwei Briefe, die Rohrer 1937 an einen ehemaligen Arbeitskollegen geschrieben hatte und die schließlich als belastendes Material gegen ihn verwendet wurden.

Der Inhalt der Briefe erscheint für sich genommen zunächst unverfänglich. Rohrer bot seinem ehemaligen Kollegen sogar finanzielle Unterstützung an, solange dieser keine Arbeit hatte. Eine scherzhaft oder drohend wirkende Passage erhielt jedoch für die Ermittler eine andere Bedeutung. Rohrer hatte geschrieben: „Eigentlich gehören Sie ja übergelegt, Ihnen die Hose stramm gezogen, das werde ich auch tun wenn Sie wieder da sind“.

Diese Briefe genügten den Behörden, um Rohrer wegen des Verdachts der sogenannten „widernatürlichen Unzucht“ festzunehmen und der Gestapo zu übergeben. Ein persönlicher Konflikt und weitergegebene private Korrespondenz wurden so zum Ausgangspunkt einer Verfolgung, die für Rohrer tödlich enden sollte.

Verhör durch die Gestapo

Am 4. April 1939 wurde Rohrer von der Gestapo verhört. Dabei gab er sexuelle Handlungen mit jungen Männern in den Jahren 1937 und 1938 zu. Gleichzeitig bestritt er, homosexuell zu sein, und bezeichnete sich als „bestimmt normal veranlagt“. Er erklärte, dass er Frauen bevorzuge, aber wegen seines Herzleidens nicht heiraten wolle.

Diese Aussagen müssen vor dem Hintergrund der Verfolgungssituation gelesen werden. Homosexuelle Handlungen zwischen Männern waren strafbar, und unter den Nationalsozialisten wurde die Verfolgung homosexueller Männer erheblich verschärft.

Nach dem Verhör wurde Rohrer in das Gerichtsgefängnis Würzburg eingeliefert. Der Würzburger NSDAP-Kreisleiter schloss ihn umgehend aus der Partei aus.

Verurteilung und Gefängnishaft

Am 27. Juli 1939 verurteilte die Große Strafkammer des Landgerichts Würzburg Franz Hermann Rohrer wegen zweier Verbrechen der „erschwerten Unzucht zwischen Männern“ zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Drei Monate Untersuchungshaft wurden auf die Strafe angerechnet.

Rohrer verbüßte seine Strafe im Strafgefängnis Nürnberg. Regulär endete seine Haft am 22. Januar 1941. Doch Rohrer wurde an diesem Tag nicht in die Freiheit entlassen.

Nach der Strafe ins Konzentrationslager

Unmittelbar nach Verbüßung seiner Gefängnisstrafe nahmen die nationalsozialistischen Behörden Rohrer in sogenannte „Vorbeugungshaft“. Damit konnte ein Mensch auch ohne erneute strafrechtliche Verurteilung weiterhin festgehalten werden. Rohrer wurde in das Konzentrationslager Dachau eingewiesen.

Sein Schicksal zeigt damit eine zentrale Dimension der nationalsozialistischen Verfolgung homosexueller Männer: Eine gerichtlich verhängte und vollständig verbüßte Strafe bedeutete keineswegs das Ende der Verfolgung. Die Polizei konnte Betroffene anschließend weiterhin ihrer Freiheit berauben und in ein Konzentrationslager verschleppen.

Tod im Konzentrationslager Dachau

Nur wenige Monate nach seiner Einlieferung starb Franz Hermann Rohrer am 9. April 1941 im Konzentrationslager Dachau. Als Todesursache wurde eine Lungenentzündung angegeben.

Am Tag vor seinem Tod hatte ein SS-Arzt bei ihm ohne Narkose eine Punktion vorgenommen. Dieser Eingriff diente möglicherweise nicht therapeutischen Zwecken, sondern hatte experimentellen Charakter. Eindeutig belegen lässt sich die genaue Absicht des Eingriffs jedoch nicht.

Franz Hermann Rohrer wurde nur 37 Jahre alt. Seine Biografie zeigt, wie die nationalsozialistische Verfolgung homosexueller Männer von polizeilichen Ermittlungen und Strafverfahren bis zur unbefristeten Inhaftierung im Konzentrationslager reichen konnte.

Verfolgung homosexueller Männer nach § 175

Die systematische Verfolgung homosexueller Menschen im Nationalsozialismus basierte auf der rassenhygienischen und patriarchalen Ideologie der Nationalsozialisten, wobei das Regime in Würzburg wie im gesamten Reich mit unerbittlicher Härte gegen jede Abweichung von der heteronormativen Norm vorging.

Schwule Männer galten den Nationalsozialisten als „Volksfeinde“, da sie die Geburtenrate gefährdeten und sich der geforderten „männlichen Leistungsfähigkeit“ entzogen.

Der NS-Staat verschärfte ab 1935 den § 175 massiv, weitete den Straftatbestand aus und machte selbst Küsse oder Berührungen zwischen Männern strafbar; bis 1945 wurden rund 50.000 Menschen nach § 175 verurteilt, zwischen 10.000 und 15.000 Männer wurden in Konzentrationslager deportiert und mussten dort den „Rosa Winkel“ tragen.

Verfolgung anderer queerer Menschen

Lesbische Frauen wurden nicht systematisch über den § 175 erfasst, galten aber als „asozial“ und wurden unter Vorwänden wie „Unzucht“ überwacht und schikaniert.

Ihre Verfolgung ist noch nicht so anerkannt und erforscht, wie die der Männer.

Andere queere Menschen, die sich der binären Geschlechterzuteilung widersetzten, wie z.B. Ilse Trotzke aus Würzburg, wurden auch verfolgt und in Konzentrationslager gebracht.

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