Widerstand einer jugendlichen Tagebuchschreiberin
Philipp Wilhelm Tripp – Widerstand durch Widerspruch und Menschlichkeit
Philipp Wilhelm Tripp
Vor dem Haus Schiestlstraße 24 in Würzburg erinnert heute ein Stolperstein an Philipp Wilhelm Tripp. Hier lebte ein Mann, der sich dem nationalsozialistischen Anspruch auf politische Gleichschaltung nicht unterordnen wollte. Tripp äußerte weiterhin seine eigene Meinung, zweifelte die Propaganda des Regimes an und widersetzte sich im persönlichen Alltag nationalsozialistischen Vorschriften. Mehrfach wurde er deshalb verhaftet. Sein Weg führte schließlich von Würzburg über Gefängnishaft in das Konzentrationslager Dachau, wo er am 18. März 1945 starb.
Arbeiter und SPD-Sympathisant
Philipp Tripp war gelernter Buchdrucker und Mitglied des Deutschen Buchdruckerverbands. Politisch bezeichnete er sich selbst als Sympathisant der SPD. Seine Ausbildung zum Buchdrucker konnte er zunächst nicht abschließen, weil er im Mai 1918 noch als Jugendlicher zum Militär eingezogen wurde. Für seinen Einsatz im Ersten Weltkrieg erhielt er später das Frontkämpfer-Ehrenkreuz.
Nach dem Krieg fand Tripp wirtschaftlich nur schwer Halt. Er arbeitete in verschiedenen Hilfstätigkeiten und war wiederholt arbeitslos. Hinzu kamen gesundheitliche Probleme als Folge des Krieges, die zeitweise einen längeren Krankenhausaufenthalt notwendig machten.
Später wohnte Tripp in der damaligen Vincentinumstraße, der heutigen Schiestlstraße. Der Stolperstein vor der Schiestlstraße 24 führt somit an einen konkreten Ort seines Würzburger Alltags zurück.
Einer, der sich nicht anpassen wollte
Philipp Tripp gehörte zu den Menschen, die sich mit der politischen Gleichschaltung nach 1933 nicht abfinden wollten. Er beanspruchte weiterhin das Recht, eine eigene Meinung zu haben und diese auch gegenüber anderen auszusprechen. Gerade darin bestand ein wesentlicher Teil seines widerständigen Verhaltens.
Bereits 1939 fiel Tripp durch abfällige Äußerungen über das NS-Regime auf. Eine strafrechtliche Verfolgung blieb damals aufgrund einer allgemeinen Amnestie aus. Tripp änderte sein Verhalten jedoch nicht. Er stellte Entscheidungen der nationalsozialistischen Regierung infrage, bezweifelte die offiziellen Meldungen über den Verlauf des Krieges und übte Kritik an führenden Repräsentanten von Partei und Staat.
Was in einer Demokratie Bestandteil gewöhnlicher politischer Gespräche wäre, konnte unter der NS-Diktatur strafrechtliche Konsequenzen haben. Die nationalsozialistische Herrschaft beanspruchte nicht nur die Kontrolle über öffentliche politische Betätigung. Auch kritische Äußerungen in privaten Gesprächen konnten durch Denunziationen bei Polizei und Gestapo bekannt werden und zur Verfolgung führen.
Denunziert von Blockwart, Nachbarn und Kollegen
Im Jahr 1940 zeigte ein Blockwart Philipp Tripp wegen eines Verstoßes gegen das sogenannte Heimtückegesetz an. Dieses Gesetz diente den Nationalsozialisten dazu, kritische Äußerungen über Staat, Partei und deren führende Vertreter strafrechtlich zu verfolgen. Im Januar 1941 wurde Tripp deshalb zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt.
Besonders deutlich zeigt seine Geschichte die Bedeutung der Denunziation für den nationalsozialistischen Verfolgungsapparat. Nicht allein staatliche Behörden beobachteten Tripp. Auch Nachbarn und Arbeitskollegen meldeten seine Äußerungen der Gestapo. Einer der Denunzianten formulierte ausdrücklich:
„Nach meiner Meinung gehört Tripp einmal in ein KZ eingewiesen und zu einem ordentlichen Leben erzogen.“
Der Satz zeigt, wie weit die nationalsozialistische Vorstellung von Ausgrenzung und „Erziehung“ bereits in den gesellschaftlichen Alltag vorgedrungen war. Ein Nachbar oder Kollege konnte mit einer Denunziation dazu beitragen, einen Menschen der Gestapo und damit dem staatlichen Verfolgungsapparat auszuliefern.
Erneute Verhaftung
Trotz seiner ersten Gefängnisstrafe verstummte Philipp Tripp nicht. Im Oktober 1942 wurde er erneut festgenommen. Vorgeworfen wurden ihm nicht öffentlich gemachte, in der Sprache der nationalsozialistischen Justiz „böswillige, gehässige, hetzerische“ Äußerungen.
So soll Tripp beispielsweise erklärt haben, dass er nach dem Krieg nach Russland gehen wolle, weil es den Arbeitern dort besser gehe. Auch solche Äußerungen konnten unter den Bedingungen der Diktatur als Angriff auf Staat und Regime verfolgt werden.
Doch die Behörden warfen Tripp noch etwas anderes vor. Er hatte gegen die nationalsozialistischen Vorschriften zum Umgang mit Kriegsgefangenen verstoßen. Tripp behandelte die Gefangenen nicht so, wie es die rassistische und ideologische Abgrenzung des Regimes verlangte: Er schenkte ihnen gelegentlich Lebensmittel und Zigaretten und begrüßte sie mit Handschlag. Einen Gefangenen soll er sogar mit einem von den Behörden als „kommunistisch“ interpretierten Gruß begrüßt haben.
Gerade diese scheinbar kleinen Handlungen machen eine weitere Dimension seines Widerstands sichtbar. Tripp beschränkte sich nicht darauf, das Regime verbal zu kritisieren. Er ignorierte im persönlichen Umgang Vorschriften, die Menschen voneinander trennen und Kriegsgefangene gesellschaftlich isolieren sollten. Eine Zigarette, etwas Essen oder ein Handschlag wurden unter diesen Bedingungen zu Handlungen, für die er strafrechtlich verfolgt werden konnte.
Zwei Jahre Gefängnis
Am 16. Februar 1943 verurteilte ein Sondergericht Philipp Tripp wegen der gegen ihn erhobenen Vorwürfe zu zwei Jahren Gefängnis. Seine Strafe verbüßte er in Ichtershausen.
Auch dort galt er als unangepasst. Der Gefängnisdirektor bewertete sowohl Tripps Führung als auch seinen Arbeitseinsatz ausgesprochen negativ. Entscheidend war, dass die Verfolgung mit dem Ende seiner regulären Haftstrafe nicht beendet sein sollte. Der Gefängnisdirektor beantragte für Tripp eine sogenannte Vorbeugehaft nach seiner Entlassung.
Damit drohte ihm ein für das nationalsozialistische Verfolgungssystem charakteristischer Übergang: Selbst nach Verbüßung einer gerichtlich festgesetzten Strafe konnte ein Mensch weiterhin seiner Freiheit beraubt und der Polizei beziehungsweise dem Konzentrationslagersystem übergeben werden.
Von Würzburg nach Dachau
Am 17. November 1944 wurde Philipp Tripp aus Ichtershausen formal in das Würzburger Gefängnis „entlassen“. Tatsächlich bedeutete dies für ihn keine Rückkehr in die Freiheit.
Am 21. Dezember 1944 wurde er mit einem Sammeltransport von Würzburg in das Konzentrationslager Dachau gebracht.
Dachau wurde zur letzten Station seines Lebens. Nach Angaben seiner Frau starb Philipp Wilhelm Tripp am 18. März 1945 im Konzentrationslager. Über die genauen Umstände seines Todes ist nichts bekannt. Nur wenige Wochen später, am 29. April 1945, wurde das Konzentrationslager Dachau befreit.
Tripps Widerstand bestand nicht in einer spektakulären Untergrundaktion und offenbar auch nicht in der Mitgliedschaft in einer organisierten Widerstandsgruppe. Er zeigt vielmehr eine Form von alltäglicher politischer Verweigerung.
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