Familienbiografie der Sinti-Familie Heumann
Joseph Friedrich Abert – Verfolgung eines homosexuellen Historikers
Joseph Friedrich Abert
Der Würzburger Historiker und Staatsarchivdirektor Joseph Friedrich Abert wurde 1935 Abert wegen seiner Homosexualität nach § 175 verfolgt, inhaftiert und aus dem Staatsdienst entlassen – obwohl er selbst Mitglied der NSDAP und der SA gewesen war.
Kettengasse 30 – ein gemeinsames Leben in Würzburg
In der Kettengasse 30 in Würzburg lebte der Historiker und Staatsarchivdirektor Joseph Friedrich Abert gemeinsam mit seinem jüngeren Lebensgefährten Albrecht Becker. Das Haus war nicht nur Aberts Wohnort, sondern auch ein Ort ihres privaten Zusammenlebens. Hier führten die beiden Männer über mehrere Jahre eine Beziehung, die 1935 durch die nationalsozialistische Verfolgung homosexueller Männer gewaltsam beendet wurde.
Albrecht Becker war 1924 nach Würzburg gekommen und arbeitete als Schaufensterdekorateur im Modehaus Rom & Wagner in der Theaterstraße. Abert hatte ihm diese Anstellung vermittelt. 1927 zog Becker zu ihm in die Kettengasse 30. Zwischen dem damals 48-jährigen Historiker und dem 20 Jahre jüngeren Becker entwickelte sich eine enge Beziehung, die mehr als ein Jahrzehnt bestand.
Abert führte Becker an Literatur, Kunst und Theater heran. Ihr gemeinsames Leben war damit auch von kulturellen Interessen geprägt. Die Kettengasse 30 steht heute beispielhaft für einen Teil der Würzburger Stadtgeschichte, der lange kaum öffentlich sichtbar war: das Leben homosexueller Männer vor und während der nationalsozialistischen Herrschaft.
Joseph Friedrich Abert – Historiker und Staatsarchivdirektor
Joseph Friedrich Abert wurde am 11. Juni 1879 in Würzburg geboren. Er stammte aus einer angesehenen katholischen Familie. Sein Vater Joseph Alois Abert war Möbelfabrikant und kommunalpolitisch tätig; sein Onkel Friedrich Philipp von Abert wurde später Erzbischof von Bamberg.
Nach dem Abitur 1898 studierte Abert Geschichte in Würzburg und München. 1904 promovierte er mit einer Arbeit über die Wahlkapitulationen der Würzburger Bischöfe. Anschließend begann er seine berufliche Laufbahn im Archivwesen, zunächst am Allgemeinen Reichsarchiv in München und später am Familienarchiv der Grafen von Schönborn in Wiesentheid.
Nach Stationen in Neuburg an der Donau und Würzburg übernahm Abert 1919 die Leitung des Würzburger Stadtarchivs. Von 1926 an stand er dem Staatsarchiv Würzburg vor. 1928 wurde er zum Honorarprofessor ernannt, 1932 zum Staatsarchivdirektor befördert.
Abert gehörte damit zu den angesehenen Historikern und Archivaren der Stadt. Er beschäftigte sich intensiv mit der Geschichte Würzburgs und Frankens und veröffentlichte zahlreiche wissenschaftliche und populärhistorische Arbeiten. Zu seinen bekanntesten Büchern zählt Aus Würzburgs Vergangenheit. Sieben Jahrhunderte Würzburger Geschichte, das 1922 erschien.
Mitgliedschaft in NSDAP und SA
Joseph Friedrich Aberts Lebensgeschichte lässt sich nicht allein auf seine spätere Verfolgung reduzieren. Er war ein konservativ geprägter Akademiker, der sich nach dem Ersten Weltkrieg auch in nationalistischen und antirevolutionären Kreisen engagierte.
Als Mitglied des Freikorps Epp beteiligte er sich 1919 an der Niederschlagung der Bayerischen Räterepublik. Später gehörte er der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA) an und trat am 1. Mai 1933 in die NSDAP ein.
Damit war Abert selbst zeitweise Teil jener politischen Bewegung, deren Herrschaft ihm wenig später zum Verhängnis werden sollte. Seine Parteimitgliedschaft und seine Zugehörigkeit zur SA schützten ihn nicht vor der Verfolgung wegen seiner Homosexualität.
Dieser Widerspruch ist für das Verständnis seiner Biografie wesentlich: Abert war nicht grundsätzlich ein Gegner des Nationalsozialismus. Er unterstützte Teile der nationalsozialistischen Bewegung und wurde dennoch Opfer ihrer repressiven Sexualpolitik.
Denunziation und Verhaftung im Januar 1935
Am 3. Januar 1935 wurde Albrecht Becker in Würzburg verhaftet. Auch Joseph Friedrich Abert geriet infolge einer Denunziation ins Visier der nationalsozialistischen Strafverfolgungsbehörden. Den Männern wurden sexuelle Beziehungen vorgeworfen, die nach dem damals geltenden § 175 des Strafgesetzbuches strafbar waren.
Der Paragraf 175 bestand bereits seit dem Kaiserreich. Unter der nationalsozialistischen Herrschaft wurde die Verfolgung homosexueller Männer jedoch erheblich verschärft. 1935 erweiterten die Nationalsozialisten den Straftatbestand, sodass noch mehr Formen gleichgeschlechtlicher Kontakte verfolgt werden konnten. Die Polizei und die Justiz nutzten das Gesetz, um Männer zu überwachen, festzunehmen und zu inhaftieren.
Für Abert bedeutete die Verhaftung den Zusammenbruch seiner bisherigen Existenz. Der angesehene Staatsarchivdirektor wurde zum Beschuldigten eines Strafverfahrens, das unmittelbar in sein Privatleben eingriff.
Albrecht Becker erinnerte sich später daran, dass ihm während der Verhöre bewusst geworden sei, dass die Ermittler besonders an Abert interessiert gewesen seien. Er beschrieb seinen älteren Freund als konservativen, streng katholischen Bürger, dessen Zugehörigkeit zur SA ihn nicht vor dem Misstrauen der nationalsozialistischen Behörden geschützt habe.
Die genauen Hintergründe der Denunziation und die persönlichen Motive der Beteiligten lassen sich anhand der zugänglichen Darstellungen nicht vollständig rekonstruieren. Deutlich wird jedoch, wie schnell ein privates Verhältnis zum Gegenstand staatlicher Verfolgung werden konnte.
Gefängnis, Entlassung aus dem Staatsdienst und gesellschaftlicher Absturz
Die Verfolgung hatte für Joseph Friedrich Abert schwerwiegende Folgen. Er wurde wegen eines Vergehens gegen § 175 inhaftiert und verlor seine Stellung im Staatsdienst.
Am 28. März 1935 wurde er außerdem aus der NSDAP ausgeschlossen. Seine Mitgliedschaft in der Partei und seine frühere Tätigkeit in der SA boten ihm keinen Schutz. Die nationalsozialistische Strafverfolgung machte seine bisherige gesellschaftliche Stellung zunichte.
Besonders einschneidend war der Verlust seiner beruflichen Existenz. Abert hatte über Jahrzehnte als Historiker und Archivar gearbeitet und war bis zum Direktor des Würzburger Staatsarchivs aufgestiegen. Nun wurde ihm der Beamtenstatus aberkannt.
Auch Albrecht Becker wurde verurteilt. Er erhielt eine dreijährige Gefängnisstrafe, die er in Nürnberg verbüßte. Erst am 8. Januar 1938 wurde er entlassen.
Die strafrechtliche Verfolgung zerstörte zugleich das gemeinsame Leben der beiden Männer. Als Becker nach Würzburg zurückkehrte, zog er nicht wieder zu Abert in die Kettengasse. Er fand eine andere Unterkunft und nahm seine Arbeit im Modehaus Rom & Wagner wieder auf. Der Kontakt zwischen den beiden früheren Lebensgefährten blieb danach weitgehend abgebrochen.
Wissenschaftliche Arbeit in Rom und Rückkehr nach Würzburg
Nach dem Verlust seiner Stellung in Würzburg hielt sich Joseph Friedrich Abert zeitweise in Rom auf. Dort arbeitete er am Deutschen Historischen Institut am Repertorium Germanicum, einer umfangreichen Sammlung historischer Quellen zur Geschichte der Beziehungen zwischen dem Papsttum und dem Deutschen Reich.
Damit konnte er seine wissenschaftliche Tätigkeit zumindest teilweise fortsetzen. An seine frühere Stellung als Würzburger Staatsarchivdirektor knüpfte er jedoch nicht wieder an.
Albrecht Becker berichtete später, dass Abert während dieser Jahre nur noch für kurze Aufenthalte nach Würzburg gekommen sei. Die beiden Männer hatten kaum noch Kontakt.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs kehrte Abert 1945 dauerhaft nach Würzburg zurück. Er widmete sich weiterhin historischen Forschungen und veröffentlichte unter anderem Aus Würzburgs Biedermeierzeit (1950) und Würzburgs Gang durch die Jahrhunderte (1951).
Am 25. Oktober 1959 starb Joseph Friedrich Abert im Alter von 80 Jahren in seiner Heimatstadt.
Verfolgung homosexueller Männer nach § 175
Die systematische Verfolgung homosexueller Menschen im Nationalsozialismus basierte auf der rassenhygienischen und patriarchalen Ideologie der Nationalsozialisten, wobei das Regime in Würzburg wie im gesamten Reich mit unerbittlicher Härte gegen jede Abweichung von der heteronormativen Norm vorging.
Schwule Männer galten den Nationalsozialisten als „Volksfeinde“, da sie die Geburtenrate gefährdeten und sich der geforderten „männlichen Leistungsfähigkeit“ entzogen.
Der NS-Staat verschärfte ab 1935 den § 175 massiv, weitete den Straftatbestand aus und machte selbst Küsse oder Berührungen zwischen Männern strafbar; bis 1945 wurden rund 50.000 Menschen nach § 175 verurteilt, zwischen 10.000 und 15.000 Männer wurden in Konzentrationslager deportiert und mussten dort den „Rosa Winkel“ tragen.
Verfolgung anderer queerer Menschen
Lesbische Frauen wurden nicht systematisch über den § 175 erfasst, galten aber als „asozial“ und wurden unter Vorwänden wie „Unzucht“ überwacht und schikaniert.
Ihre Verfolgung ist noch nicht so anerkannt und erforscht, wie die der Männer.
Andere queere Menschen, die sich der binären Geschlechterzuteilung widersetzten, wie z.B. Ilse Trotzke aus Würzburg, wurden auch verfolgt und in Konzentrationslager gebracht.
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