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Mahnmahl Paradeplatz –

Das Mahnmal am Paradeplatz

Das Mahnmal am Paradeplatz in Würzburg erinnert an die Sinti und Roma, die während der nationalsozialistischen Herrschaft verfolgt, entrechtet, zwangssterilisiert, deportiert und ermordet wurden. Schätzungen zufolge fielen rund 300 Menschen aus Würzburg dem nationalsozialistischen Völkermord an dieser Minderheit zum Opfer. Unter ihnen waren zahlreiche Kinder und Angehörige der Würzburger Familien Winterstein, Heumann und Hilbert.

Der Paradeplatz ist heute ein wichtiger Ort des Gedenkens an diese lange verdrängten Verbrechen. Das Mahnmal erinnert nicht nur an die Ermordeten, sondern auch an die Überlebenden, deren Leid nach 1945 über Jahrzehnte kaum gesellschaftliche Anerkennung fand.

Mahnmal für die im Nationalsozialismus verfolgten und ermordeten Sinti und Roma auf dem Paradeplatz in Würzburg. Die rostfarbene Metallskulptur besteht aus einem offenen Ring mit einer schräg angebrachten Gedenktafel. Am Fuß des Mahnmals liegen gelbe Blumen.

Porajmos – der Völkermord an Sinti und Roma

Der nationalsozialistische Völkermord an den europäischen Sinti und Roma wird häufig als Porajmos bezeichnet. Der Begriff stammt aus dem Romanes und bedeutet sinngemäß „das Verschlingen“. Andere Bezeichnungen sind Samudaripen, was „Massenmord“ bedeutet, oder Kali Trash, die „schwarze Angst“. Nicht alle Angehörigen der Minderheit verwenden dieselbe Bezeichnung.

Die nationalsozialistische Vernichtungspolitik bildete den gewaltsamen Höhepunkt einer jahrhundertelangen Geschichte der Ausgrenzung und Diskriminierung. Die Nationalsozialisten betrachteten Sinti und Roma aufgrund ihrer rassistischen Ideologie als minderwertig und verfolgten sie systematisch.

Unter der diskriminierenden Fremdbezeichnung „Zigeuner“ fassten die Behörden unterschiedliche Bevölkerungsgruppen zusammen. Dazu gehörten deutsche Sinti, Roma aus anderen Teilen Europas und weitere Gruppen. Auch Jenische wurden teilweise unter dieser Bezeichnung erfasst und verfolgt, obwohl sie eine eigenständige Bevölkerungsgruppe bilden.

Die genaue Zahl der Opfer des Völkermords ist bis heute nicht bekannt. Die Schätzungen reichen bis zu einer Million ermordeter Menschen. Für die deutschen Sinti bedeutete die nationalsozialistische Vernichtungspolitik den Verlust eines großen Teils ihrer Gemeinschaften und Familien.

Ausgrenzung und Entrechtung in Würzburg

Schon vor 1933 waren Sinti und Roma in Deutschland mit gesellschaftlichen Vorurteilen, polizeilicher Kontrolle und staatlicher Diskriminierung konfrontiert. Die Nationalsozialisten verschärften diese Maßnahmen und machten die rassistische Verfolgung zu einem Bestandteil ihrer Politik.

Auch in Würzburg wurden Sinti und Roma zunehmend ausgegrenzt und ihrer Rechte beraubt. Die Behörden erfassten Menschen aufgrund ihrer zugeschriebenen Herkunft, kontrollierten ihre Lebensverhältnisse und schränkten ihre Bewegungsfreiheit ein. Mit der nationalsozialistischen Rassenpolitik wurden Sinti und Roma schließlich zu Opfern staatlich organisierter Zwangsmaßnahmen.

Die Verfolgung betraf Menschen, die seit Generationen in Würzburg und der Region lebten. Sie waren Teil der Stadtgesellschaft, hatten hier ihre Familien, ihren Alltag und ihre sozialen Beziehungen. Die nationalsozialistische Politik zielte darauf ab, sie aus dieser Gesellschaft auszuschließen und schließlich zu vernichten.

Deportation nach Auschwitz – die Würzburger Familien Winterstein, Heumann und Hilbert

Einen entscheidenden Schritt zur systematischen Vernichtung bildeten die Deportationen in die Konzentrations- und Vernichtungslager. Besonders das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau wurde zum zentralen Ort des Völkermords an den Sinti und Roma.

Im sogenannten „Zigeunerfamilienlager“ in Auschwitz-Birkenau wurden ganze Familien unter katastrophalen Bedingungen gefangen gehalten. Hunger, Krankheiten, Misshandlungen und medizinische Experimente bestimmten den Alltag. Tausende Menschen starben an den Haftbedingungen oder wurden gezielt ermordet.

Unter den Deportierten befanden sich auch mindestens 30 namentlich bekannte Sinti aus Würzburg. Die meisten gehörten den Familien Winterstein, Heumann und Hilbert an. Unter ihnen waren 14 Kinder.

Nur von vier erwachsenen Angehörigen dieser Gruppe ist bekannt, dass sie die Lagerhaft überlebten. Diese Zahlen verdeutlichen, wie umfassend die nationalsozialistische Vernichtungspolitik ganze Familien und ihre Lebenszusammenhänge zerstörte.


Zwangssterilisationen und Zwangsabtreibungen in Würzburg

Die Verfolgung der Sinti und Roma beschränkte sich nicht auf Deportationen und Konzentrationslager. Auch medizinische Einrichtungen waren an den nationalsozialistischen Verbrechen beteiligt.

An der Würzburger Universitätsklinik mussten sich Sinti und Roma Zwangssterilisationen und Zwangsabtreibungen unterziehen. Diese Eingriffe waren Teil der rassistischen Bevölkerungspolitik der Nationalsozialisten. Den Betroffenen wurde teilweise in Aussicht gestellt, durch eine Sterilisation einer Deportation entgehen zu können.

Damit wurden Menschen vor eine grausame Entscheidung gestellt, die tatsächlich keine freie Wahl darstellte. Die Eingriffe verletzten ihre körperliche Selbstbestimmung und sollten verhindern, dass Angehörige der verfolgten Minderheit Kinder bekommen konnten.

Die Beteiligung der Würzburger Universitätsmedizin zeigt, dass die nationalsozialistische Verfolgung nicht allein von Polizei und SS getragen wurde. Auch Ärzte und medizinische Einrichtungen waren an der Umsetzung der rassistischen Politik beteiligt.

Späte Anerkennung des Völkermords

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs bedeutete die Befreiung vom Nationalsozialismus für viele überlebende Sinti und Roma keineswegs das Ende ihrer Diskriminierung.

Während sich die bundesdeutsche Gesellschaft allmählich mit den nationalsozialistischen Verbrechen auseinandersetzte, blieb der Völkermord an den Sinti und Roma lange weitgehend unbeachtet. Über Jahrzehnte wurde ihre Verfolgung von Behörden und Gerichten nicht als rassistisch motiviertes Unrecht anerkannt.

Stattdessen übernahmen staatliche Stellen teilweise die diskriminierenden Vorstellungen der nationalsozialistischen Verfolger. Die Maßnahmen gegen Sinti und Roma wurden nachträglich als angeblich kriminalpolizeilich begründete Eingriffe dargestellt. Diese Sichtweise erschwerte den Überlebenden die Anerkennung ihres Leids und die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen.

Erst durch das jahrzehntelange Engagement von Überlebenden und Bürgerrechtsorganisationen setzte sich eine grundlegende Neubewertung durch. Am 17. März 1982 erkannte Bundeskanzler Helmut Schmidt den nationalsozialistischen Völkermord an den Sinti und Roma offiziell als rassistisch motiviert an.

Die späte Anerkennung zeigt, wie lange antiziganistische Vorurteile auch nach 1945 in der deutschen Gesellschaft und in staatlichen Institutionen fortwirkten.

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